Allgemeine Geschäftsbedingungen der vecoro-GmbH

Präambel

vecoro ist eine von der vecoro GmbH betriebene und zur Verfügung gestellte Online-Plattform, die dem Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Eigentümern, Immobilienanbietern, und Immobilienmaklern dient und als „Software as a Service (SaaS)" angeboten wird. Die Ablage der Daten auf der Plattform hat zum Zweck, dass Immobilienmakler orts- und zeitunabhängig auf relevante Objektdaten und Vermietungsdaten zugreifen und so diese ihren Kunden vorstellen können. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB") enthalten Regelungen zur Nutzung der vecoro-Plattform durch Immobilien, Immobilienanbieter, und Immobilienmakler. Die AGB sollen den nötigen Rechtsrahmen und Transparenz bieten, um einen sicheren, transparenten und effizienten Betrieb der Plattform zum Nutzen aller Beteiligten zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Leistungs- und Funktionsumfang
  3. Registrierung, Vertragsschluss und elektronische Kommunikation
  4. Vergütung und Rechnung
  5. Verantwortung für Inhalte und Informationen
  6. Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
  7. Sanktionen
  8. Freistellung
  9. Nutzungsberechtigung
  10. Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzer an Dritte
  11. Weiterentwicklung
  12. Verfügbarkeit, Störungen und Wartung
  13. Schnittstellen
  14. Gewährleistung
  15. Haftungsbeschränkung
  16. Kündigung
  17. Datenschutz
  18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
  19. Änderung der AGB
  20. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Gegenstand dieser AGB sind die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform „vecoro" und deren angebotenen Webseiten, Funktionen, Leistungen, Speicherung von Daten (nachfolgend "Hosting") und Schnittstellen (nachfolgend zusammenfassend "Software"), die von der vecoro GmbH als ein Software-as-a-Service-Dienst (nachfolgend "SaaS") angeboten werden, unabhängig von den verwendeten Domains, Systemen, Plattformen und Geräten (z.B. Desktop oder Mobile) auf denen die Dienste der Plattform ausgeführt werden.

1.2. Anbieter von vecoro, der vecoro-Plattform, ist die vecoro GmbH, (https://xxx.de/impressum); (nachfolgend bezeichnet als "vecoro GmbH", ,,wir" oder „uns ") .

1.3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Nutzern und der vecoro GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, die vecoro GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Der Begriff „Nutzer" umfasst alle Personen außerhalb der vecoro GmbH, die die vecoro-Plattform verwenden oder nutzen. Nutzer werden unterschieden in „einstellende Nutzer“ und „abfragende Nutzer“. „Einstellende Nutzer“ sind Personen, die eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten haben und diese, ggf. unter anderem, über unsere Plattform anbieten wollen. „Abfragende Nutzer“ sind Personen, die auf die Plattform zugreifen, um dort eingestellte Angebote abzufragen. Soweit nachfolgend Regelungen für einstellende Nutzer und abfragende Nutzer in gleicher Weise gelten, werden beide einheitlich als „Nutzer“ bezeichnet. Der Begriff „Person" umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.5. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder Körperschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder staatlichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.6. Die im Rahmen dieser AGB verwendeten Begrifflichkeiten, wie z. B. ,,Nutzer", sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1.7. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte" sind alle von den einstellenden Nutzern auf vecoro GmbH eingestellten oder sonst an die vecoro GmbH übertragenen Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Objektsunterlagen, Vertragsunterlagen, Exposés, Kommunikationen, Grafiken, Bilder, Angaben zu Personen und Objekten, Vertragsverhältnissen oder Links zu verstehen. Auf Seiten der abfragenden Nutzer sind darunter alle abfragbaren und abgefragten Informationen zu verstehen.

1.8. Mit der Nutzung der vecoro-Plattform erklären sich die Nutzer mit diesen AGB einverstanden.

1.9. Individuelle Abreden oder Regeln für spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche, jeweils sofern durch die vecoro GmbH wirksam einbezogen, werden Teil des Vertrages mit den Nutzern und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig.

2. Leistungs- und Funktionsumfang

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestattung der Nutzung der Plattform „vecoro“. Der Leistungs- und Funktionsumfang der Produkte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Die vecoro GmbH räumt den Nutzern an Programmen und Datenbanken Nutzungsrechte in nicht ausschließlicher Form und in nicht übertragbarer Form ein. Als Cloud-Anwendung räumt die vecoro GmbH den Nutzern das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, auf diese im vertraglich vereinbarten Umfang zuzugreifen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Fernzugriff. Eine Weitergabe der Zugangsberechtigungen und/oder Zugangsmedien, entsprechenden Benutzerkennungen oder personalisierter Zugangshardware an Dritte ist nicht gestattet. Eine über die von der vecoro GmbH definierte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit ist nicht geschuldet.

2.2. Die vecoro GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der vecoro-Leistungen darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Leistungen der vecoro GmbH dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.3. Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob die Leistungen der vecoro GmbH den Anforderungen des Nutzers entsprechen. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen für die Nutzung von vecoro hard- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das Internet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt allein dem Nutzer.

2.4. Individuelle Erweiterungen oder sonstige Anpassungen von vecoro für den Nutzer bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.5. Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften der vecoro-Plattform bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die vecoro GmbH.

2.6. Die Leistungen der vecoro GmbH beschränken sich auf die Zurverfügungstellung der Plattform und die damit im Zusammenhang stehende Informationsvermittlung. Die vecoro GmbH wird nicht Vertragspartei im Hinblick auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem einstellenden Nutzer und dem abfragenden Nutzer.

2.7. Die Leistungen der vecoro GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung und dienen nicht der Erfüllung von ggf. bestehenden gesetzlichen Informationspflichten des Nutzers.

2.8. Die vecoro GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

.9. Die vecoro GmbH ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und

a. diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte der vecoro GmbH nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die die vecoro GmbH zu vertreten hat,

b. neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,

c. die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,

d. vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder

e. vecoro GmbH ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.

2.10. Leistungsänderungen nach Ziffer 2.9 werden dem Nutzer mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

3. Registrierung, Vertragsschluss und elektronische Kommunikation

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern und der vecoro GmbH kann entweder durch den Abschluss einer individuellen Vereinbarung oder durch die Onlineregistrierung entstehen.

3.2. Bei einer Onlineregistrierung kommt das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der vecoro GmbH mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs zustande, der eine Bestätigung der Registrierung durch die vecoro GmbH voraussetzt. Nach Eingabe der Daten wird an die angegebene E-Mail-Adresse in der Regel innerhalb von drei Tagen ein Bestätigungslink verschickt, mit dem die Registrierung bestätigt werden kann. Nicht bestätigte Anmeldungen werden nach 30 Tagen gelöscht.

3.3. Die Registrierung als Nutzer ist nur für Unternehmer und/oder Unternehmen möglich. Die Registrierung ist nur dann zulässig, wenn der Nutzer die gesetzlichen Voraussetzungen für die mit Hilfe der vecoro-Plattform wahrgenommenen und angebotenen Leistungen erfüllt und, wenn erforderlich, insbesondere über die ggf. erforderlichen Zulassungen (z.B. Gewerbeerlaubnis nach § 34 GewO) verfügt. Der Nutzer ist auf Verlangen der vecoro GmbH verpflichtet, entsprechende Unterlagen zur Nachprüfung vorzulegen.

3.4. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die vecoro GmbH behält sich vor, Registrierungen ohne vorherige Rücksprache und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5. Die vecoro GmbH sendet den Nutzern den Vertragstext, d.h. eine Registrierungsbestätigung einschließlich Passwort, bzw. eine Bestätigung der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen nebst den AGB sowie der Datenschutzerklärung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Informationen zum Vertragsverhältnis sind ferner dem jeweiligen Nutzerkonto zu entnehmen. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

3.6. Jeder Nutzer darf sich nur einmal, ggf. aber für mehrere Zugangsberechtigte, registrieren; eine mehrfache Registrierung derselben Person ist nicht gestattet (siehe auch unter 9). Ebenso ist die Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen nicht gestattet (z.B. dürfen Nutzerberechtigungen und Nutzerzugangsdaten nicht anderen Nutzern oder anderen Personen zur Verfügung gestellt werden). Ein Unternehmen (Nutzer) kann die Zugangsberechtigung für mehrere Mitarbeiter erwerben. Wenn ein Unternehmen nur einen Zugangsberechtigten hat, darf der Zugang im Krankheitsfall des Nutzers von einem anderen Mitarbeiter vorübergehend genutzt werden. Die parallele Nutzung einer Zugangsberechtigung durch mehrere Personen gleichzeitig ist nicht gestattet.

3.7. Die Nutzer gewährleisten, dass alle von ihnen übermittelten Daten zur nutzenden Person, bzw. Unternehmen der Wahrheit entsprechen. Die Nutzer dürfen sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über ihre Identität täuschen.

3.8. Die Adress- und Kontaktdaten der Nutzer und Zugangsberechtigten sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die für Nutzer aufgrund unrichtiger Angaben entstehen, gehen zu deren Lasten. Nachteile, die aufgrund unrichtiger Angaben für die vecoro GmbH entstehen, gehen zu Lasten der Nutzer, wenn die Falschangaben in deren Verantwortungsbereich liegen. Den Nutzern obliegt es, bei Gebrauch ihrer Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Nutzer sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls sie nicht darlegen und nachweisen können, dass dieser nicht auf ihrem Verschulden basierte. Die Nutzer sind verpflichtet, vecoro GmbH umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Nutzerkonto missbraucht.

3.9. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der vecoro GmbH in Schrift- oder Textform. Im Fall des Ausscheidens des Zugangsberechtigten aus dem Unternehmen darf die Zugangsberechtigung während der Vertragslaufzeit nach entsprechender Mitteilung in Textform an die vecoro GmbH auf einen anderen Zugangsberechtigten übertragen werden.

3.10. Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklären Sie sich damit einverstanden und erkennen an, dass wir mit Ihnen auf elektronischem Wege auf unserer Website oder per E-Mail kommunizieren dürfen, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir Ihnen auf elektronischem Wege zukommen lassen, alle gesetzlichen und Ihre Anforderungen erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderung, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen müssen.

4. Vergütung und Rechnung

4.1. Nutzende Unternehmen bzw. Unternehmer bezahlen, je nach Leistungsumfang, unterschiedliche Gebühren entsprechend der Preisübersicht, bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen. Die vecoro GmbH ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Nutzers anzupassen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt

4.2. Im Fall von kostenpflichtigen, laufenden Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden, sind Gebührenänderungen nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn der vecoro GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Nutzer keine außerordentliche Kündigung zugeht. Die vecoro GmbH wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

4.3. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, die von dem Nutzer zusätzlich zu zahlen ist.

4.4. Zahlungen des Nutzers erfolgen durch die von der vecoro GmbH akzeptierten Zahlungswege, die den Nutzern gesondert mitgeteilt werden

4.5. Die Frist für die Versendung von Vorabankündigungen durch die vecoro GmbH an den Nutzer im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens beträgt mindestens eine Woche.

4.6. Die Rechnungen können dem Nutzer elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die vecoro GmbH kann dem Nutzer Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln. Der Nutzer erklärt hiermit seine Einwilligung.

4.7. Vorbehaltlich anderweitiger Angaben, werden Rechnungen sofort fällig. Einwände gegen die Rechnungsstellung der vecoro GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung mit Begründung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt; Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB sowie etwaige Mängelansprüche bleiben unberührt. Die vecoro GmbH wird den Kunden in der Rechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

4.8. Der offene Betrag ist während eines eventuellen Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. vecoro behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4.9. Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.

4.10. Gerät der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, so hat die vecoro GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Nutzer zu verweigern und den Zugang zu der vecoro-Plattform zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die vecoro GmbH wird dem Nutzer in diesen Fällen die Sperrung mit einer regelmäßigen Vorfrist von sieben Werktagen zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der vecoro GmbH wegen Zahlungsverzugs des Nutzers bleiben unberührt.

4.11. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Nutzern falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Nutzern in Rechnung gestellt. Die vecoro GmbH ist berechtigt, die nachfolgend genannten pauschalen Beträge auf Grundlage der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen:

a. die Mahngebühren werden mit einem pauschalen Betrag von 3,60 Euro angesetzt;

b. sollten dem Anbieter Aufwendungen aufgrund von Rücküberweisungen an die Nutzer wegen überzahlter Entgelte entstehen, die nicht auf Veranlassung des Anbieters entstanden sind, werden Rücküberweisungen mit einer Gebühr von 7,50 Euro berechnet. Dem Nutzer bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer tatsächlicher oder pauschalierter Kosten vorbehalten.

4.12. vecoro GmbH kann, nach billigem Ermessen, neben ihren sonstigen Rechten im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden, nach wiederholter Mahnung und Ankündigung ein Leistungsverweigerungsrecht (Sperrung des Accounts) hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlichen Zahlungen geltend machen.

4.13. Im Falle einer Kündigung kostenpflichtiger Leistungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Nutzer sowie einer berechtigten Sperrung des Accounts, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Erstattung der gesamten oder auch nur teilweisen Gebühren.

4.14. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

5. Verantwortung für Inhalte und Informationen

5.1. Die vecoro GmbH ist nicht verantwortlich für die eingestellten Inhalte der Nutzer und macht sich diese Inhalte auch nicht zu eigen.

5.2. Die vecoro GmbH behält sich vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die vecoro GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte vorab zu überprüfen.

5.3. Nutzer und sonstige Rechteinhaber können Inhalte gegenüber der vecoro GmbH unter Angabe des Inhalts und der bemängelten Kriterien beanstanden sowie deren Korrektur oder Löschung beantragen. Die vecoro GmbH darf die Beanstandung an die jeweiligen inhaltsverantwortlichen Nutzer weiterleiten und sie innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern. Die Veröffentlichung eines als unzulässig oder sonst unangemessen gemeldeten Inhalts kann bis zur Prüfung, sofern sachlich gerechtfertigt und angemessen, rückgängig gemacht werden. Die vecoro GmbH weist darauf hin, dass sie Inhalte im Auftrag der Nutzer verarbeitet, so dass je nach Sachlage das Recht bestimmte Inhalte löschen zu dürfen, nur den jeweiligen Nutzern als Auftraggeber zustehen kann.

6. Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer

6.1. Die Nutzer gewährleisten, dass die von ihnen gegenüber der vecoro GmbH gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, deren Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ebenso wie deren Handlungen nach geltender Rechtslage rechtlich zulässig sind.

6.2. Sofern Nutzer andere Nutzer direkt kontaktieren können, darf diese Kontaktmöglichkeit nicht für Zwecke unerwünschter Werbung (,,SPAM") verwendet und die kontaktierten Nutzer dürfen sonst nicht belästigt werden. Die Kontaktaufnahme muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften des UWG, entsprechen.

6.3. Die Nutzer sind verpflichtet, den sie betreffenden gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen.

6.4. Die vecoro GmbH nimmt regelmäßige Datensicherungen vor, welche sich auf den gesamten Inhalt der Plattform beziehen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums oder von Teilen einer Sicherungsdatei. Dem Nutzer obliegt es, über die auf der vecoro-Plattform vorhandene Export-Funktion in eigener Verantwortung regelmäßig eine Datensicherung im eigenen Interesse durchzuführen.

6.5. Der Nutzer muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von Produkten der vecoro GmbH zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.

7. Sanktionen

7.1. Da die Integrität und Funktionalität der vecoro Plattform von essentieller Bedeutung ist, werden gegen Nutzer Sanktionen verhängt, wenn und soweit sich seitens der vecoro GmbH konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Nutzer Anwendungen in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise genutzt hat, insbesondere gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder diese AGB verstoßen hat.

7.2. Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird die vecoro GmbH die sachlichen Umstände und berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch mitberücksichtigen, ob ein nur unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Folgende abgestuften Sanktionen stehen der vecoro GmbH zur Verfügung:

a. teilweises und vollständiges Löschen von Inhalten eines Nutzers,

b. Verwarnung eines Nutzers,

c. Ein-/Beschränkung bei der Nutzung,

d. temporäre Sperrung eines Nutzers,

e. endgültige Sperrung/Kündigung eines Nutzers, gegebenenfalls verbunden mit einem Hausverbot.

8. Freistellung

8.1. Der Nutzer stellt die vecoro GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der vecoro GmbH aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Nutzer geltend machen.

8.2. Insoweit hat der Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch den Nutzer erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8.3. Insbesondere wird der Nutzer die vecoro GmbH bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Nutzer selbst geltend gemacht werden.

8.4. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Nutzungsberechtigung

9.1. Die vecoro GmbH weist darauf hin, dass die Nutzer die vecoro – Plattform nur für die jeweiligen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen.

9.2. Darüber hinaus ist der Nutzer nicht berechtigt, den Zugang zur vecoro – Plattform ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der vecoro GmbH entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu dekompilieren, zu verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.

9.3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Sofern die vecoro GmbH dem Nutzer die Möglichkeit bietet, seinen eigenen Kunden besondere vecoro-Zugänge einzurichten (z.B. zur Nutzung eines Kundenportals oder einer Kunden-App), so darf diese Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Kunden des Nutzers nur ohne Vereinbarung eines besonderen Entgelts erfolgen.

9.4. Nutzer dürfen die vecoro - Plattform nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen.

9.5. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlineangebote der vecoro-Plattform, deren Software und deren Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung der Dienste und Schnittstellen zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert).

10. Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzer

10.1. Die Nutzer räumen der vecoro GmbH Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, soweit diese für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen der vecoro GmbH notwendig sind (z.B. das Recht die Inhalte der Nutzer zu vervielfältigen, um sie auf den Servern der vecoro GmbH zu speichern oder Server-Backups zu erstellen). Die vecoro GmbH nimmt die Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben wahr.

10.2. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer.

10.3. Der Nutzer hat vor dem Hochladen und Verfassen von Inhalten selbst sicherzustellen, dass er an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte hat.

11. Weiterentwicklung

11.1. Die Weiterentwicklung der vecoro-Plattform ist ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes der vecoro GmbH. Die Weiterentwicklung umfasst die Anpassung an den technischen Fortschritt, die Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer an die Nutzung der Software, die Verbesserung und/oder Erweiterung des Angebots sowie deren Optimierung.

11.2. vecoro GmbH darf im Rahmen der Weiterentwicklung die Software sowie deren Teilfunktionen verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Insbesondere in folgenden Fällen ist eine Veränderung zulässig:

a. wenn die Änderung zum Vorteil des Nutzers geschieht;

b. wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

c. wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;

d. soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;

e. wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

12. Verfügbarkeit, Störungen und Wartung

12.1. Das Recht zur Inanspruchnahme der Leistungen von vecoro besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Zeiten, in denen die Server des Rechenzentrums aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z.B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Einschränkungen oder Ausfälle der Software, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der vecoro GmbH liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).

12.2. Ist die Sicherheit des Softwarebetriebs oder die Aufrechterhaltung der Softwareintegrität sowie des Netzbetriebes und -integrität akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf die vecoro GmbH den Zugang zu der Software sowie den Umfang ihrer Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt insbesondere, wenn die Interessen der Nutzer gefährdet sind. Dies wird die vecoro GmbH, falls möglich, vorab mit angemessener Frist ankündigen.

12.3. Die vecoro GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Nutzer obliegenden Pflichten den Zugang der Nutzer zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche, die der vecoro GmbH die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen der vecoro GmbH, Dritter oder der Nutzer gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen, Einschleusung von Schadsoftware).

12.4. Nutzer melden der vecoro GmbH Störungen der Verfügbarkeit der vecoro – Plattform unverzüglich innerhalb von 24h soweit die Störungen vom Nutzer erkannt wurden oder hätte erkannt werden müssen. Die Verfügbarkeit gilt im Fall erkannter Störungen oder solcher, die der Nutzer hätte erkennen müssen, erst ab Vorlage der Störungsmeldung durch den Nutzer, und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt, als gemindert.

12.5. Die von der vecoro GmbH zur Störungsmeldung- und bearbeitung vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten dienen nicht der Schulung von Nutzern im Umgang mit der Software. Vergütungspflichtige Schulungsleistungen können von der vecoro GmbH gesondert angeboten werden. Werden Supportleistungen in Anspruch genommen, obgleich eine Störung nicht vorliegt oder von dem Nutzer schuldhaft selbst verursacht wurde, ist die vecoro GmbH berechtigt, diese Leistungen zu den Konditionen des jeweils gültigen Preis-Leistungsverzeichnisses abzurechnen.

12.6. Die vecoro GmbH ist für die Komponenten, die zum Betrieb der Software verwendet werden, nur insoweit verantwortlich, als sie bis zu den Schnittstellen der Rechenzentren von der vecoro GmbH zu den öffentlichen Datennetzen reichen. Keine Störung stellen Beeinträchtigungen der Datenübertragung im Softwarebetrieb innerhalb der IT-Systeme des Nutzers oder bei Telekommunikationsanbietern dar. Die Schnittstellen stellen den Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen der vecoro GmbH dar.

13. Schnittstellen

13.1 Soweit die vecoro GmbH für die vecoro-Plattform Schnittstellen (auch "API") anbietet, mit denen der Nutzer auf die Software von Drittanbietern zugreifen kann, gewährleistet die vecoro GmbH die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich der vecoro GmbH liegt.

13.2 Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software des Drittanbieters liegen.

13.3 Dieselben Einschränkungen gelten, wenn der Nutzer die Software Dritter über deren Schnittstellen mit der vecoro-Plattform verknüpft.

14. Gewährleistung

14.1 Die Gewährleistung für die Plattformnutzung richtet sich nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete).

14.2 Die vecoro GmbH behebt Mängel der Plattform und wartet die Software innerhalb angemessener Abstände. Als Mängel werden Fehler der Software oder Beeinträchtigungen von Daten beim Hosting oder beim Abruf von Daten verstanden, die dokumentiert und reproduzierbar sind sowie in deren Folge die vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Nutzer wesentlich beeinträchtigt ist. Dem Nutzer obliegt es bei der Behebung der Mängel im angemessenen Rahmen mitzuwirken und insbesondere die erforderlichen Mangeldokumentationen vorzunehmen sowie Auskünfte zu erteilen. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.

14.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von dem Nutzer erkannt wurden und/oder vom Nutzer hätten erkannt werden können und müssen und er sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24h gemeldet hat, wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Nutzer ohne Befugnis von der vecoro GmbH Änderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, dass der Nutzer nachweisen kann, dass diese Änderungen keinen Einfluss auf den Mangel hatten.

14.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

15. Haftung

15.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die vecoro GmbH nicht Partei eines zwischen dem einstellenden Nutzer und dem abfragenden Nutzer geschlossenen Vertrages wird und damit aus diesem Verhältnis auch nicht haftet. Für eine Haftung der vecoro GmbH auf Schadensersatz gelten, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

15.2. die vecero GmbH haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.

15.3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der vecero GmbH auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der vecoro GmbH.

15.4. Soweit die Haftung der vecoro GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15.5 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet vecoro nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

15.6 Bei Verlust von Daten haftet die vecoro GmbH nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit der vecoro GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn die vecoro GmbH mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

16. Kündigung

16.1. Die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen richten sich nach den Laufzeiten der durch die Nutzer gewählten Tarife, bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen.

16.2. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung verlängert sich die Vertragsdauer nach deren Ablauf automatisch um denselben Zeitraum, sofern der Vertrag nicht zuvor mit einer zu vereinbarenden oder sonst 3 Monaten betragenden Frist zum Vertragsende gekündigt worden ist.

16.3. Kündigungen des Vertrages haben in Textform zu erfolgen.

16.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die vecoro GmbH liegt insbesondere vor, wenn
a.der Nutzer schwerwiegende Pflichtverletzungen gegen das Gesetz oder diese AGB begeht oder
b.ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

16.5. Nach der Kündigung und Eintritt des Beendigungstermins kann die endgültige Deaktivierung des Nutzerkontos und Löschung der Daten aus Backups bis zu 14 Tage dauern. Über diesen Zeitraum hinaus bleiben Daten gespeichert, solange sie der Abrechnung oder berechtigten vertraglichen Interessen, die das Löschungsinteresse der Nutzer überwiegen, dienen (z.B. die Sperrung einer E-Mail-Adresse im Fall eines Hausverbotes) oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind.

16.6. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Die vecoro GmbH ist berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich nach Ablauf von 4 Wochen ab Beendigung des Vertrages zu löschen.

17. Datenschutz

17.1. Der Schutz von Nutzerdaten hat für die vecoro GmbH oberste Priorität. Auskünfte zu erteilen sowie Herausgabe der Daten der Nutzer an Dritte wird, soweit es gesetzlich möglich ist, verhindert.

17.2. Soweit vom Nutzer personenbezogene Daten Dritter an vecoro übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die vecoro GmbH ausschließlich im Auftrag des Nutzers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und berufsrechtlichen Regelungen als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung oder Pflichtenübertragung auf die vecoro GmbH wird nicht vereinbart.

17.3. Weitere Datenschutzbestimmungen und -hinweise sind unseren Datenschutzbestimmungen zu entnehmen (https ://xxxx).

18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

18.1. vecoro GmbH behandelt die ihr bekanntwerdenden Informationen vertraulich und nur für die vertraglich vereinbarte Zwecke. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig waren oder werden oder das Interesse des Nutzers an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.

18.2. Die vecoro GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Nutzers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind und diese zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten.

18.3. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.

18.4. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

19. Änderung der AGB

19.1. Die vecoro GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für die Nutzer nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:

  • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • wenn die Änderung der vecoro GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
  • wenn gänzlich neue Leistungen der vecoro GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der vecoro GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Nutzer nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Nutzer ist.

19.2. In einem solchen Fall wird die vecoro GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Nutzer bei der vecoro GmbH hinterlegte E-Mail Adresse senden.

19.3. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die vecoro GmbH wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

19.4. Die Nutzer können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Die vecoro GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis zum Nutzer betreffen, an die vom Nutzer bei vecoro hinterlegte E-Mail-Adresse schicken. Der Nutzer wird diese E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.

20.2. Der Nutzer darf auf diesen AGB sowie den Verträgen, denen sie zugrunde liegen, beruhenden Ansprüche gegenüber der vecoro GmbH nur nach Zustimmung in Textform der vecoro GmbH auf Dritte übertragen.

20.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

20.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der vecoro GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.